Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftskapitulation

(Vertrag mit) Zusagen des Kandidaten für ein Bischofsamt an das wahlberechtigte Stiftskapitel für den Fall seiner Wahl zum Bischof; für Osnabrück: immerwährende/perpetuierliche Stiftskapitulation unveränderliche Wahlkapitulation, gemäß welcher auf einen kath. Bischof stets ein Prinz aus dem evang. Haus Braunschweig-Lüneburg folgen soll