Stiftslehenmann, m., pl. auch Stiftslehenleute

Lehnsmann (I) eines ¹Stifts (I)
  • das der stifft ... ain aigen gericht ... gehabt, welches allwegen ain stifftskeller mit sambt zwelff huobnern oder stifftslehenleutten besetzt
    1568 Reyscher,Stat. 131 Faksimile
  • ob nun iemands ihrer fuͤrstl. gnaden stiffts-lehen-mannen solch erforderen zum itzigen lehn-tage verachten, ausbleiben oder ... nicht erscheinen ... wuͤrde
    1718 Ludovici,LehnsProzeß 150 Faksimile
  • sie [gotteshausdienstmanne] waren urspruͤngliche und eingesessene angehoͤrigen des bistums, und machten die lezte klasse der stiftslehenleute aus. das war der niedere adel, das waren die ritter und knechte
    1786 Ochs,Basel I 458