Stiftsordnung, f.
Stiftsordnung, f.
I
Regelwerk für ein ¹Stift (I), auch für alle Stifte eines Landes
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wie in der stifftsordnung gemeldet, soll [die erwehlte fraw] die stiffts statuta, praerogativas, recht und gerechtigkeit in acht nehmen1666 ZBergGesch. 5 (1868) 225
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weil die fräulein und jungfern angelobt ... gehorsam zu sein und der stiftsordnung nachzufolgen1679? Sillib,Neuburg I 211
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solche resignationes [sind] ... unserer stifft- und closterordnung zuwieder1705 BrschwLO. I 653 Faksimile
II
(testamentarische) Verfügung eines Stifters (II) bezüglich seiner Stiftung (II)
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diese ... verbesserte und declarirte stiftsordnung [soll] allein uf die churfürstl. brandenburgische academiam ... gerichtet und gemeinet sein1646 ProtBrandenbGehR. III 423 Faksimile
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die göttliche majestät [wollte] ... die beförderer dieser wohlgemeinten stiftsordnung ... mit reichen trost und ewigen segen ... begaben1646 ProtBrandenbGehR. III 425 Faksimile