Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftsordnung

Stiftsordnung

, f.


I Regelwerk für ein 1Stift (I), auch für alle Stifte eines Landes
  • wie in der stifftsordnung gemeldet, soll [die erwehlte fraw] die stiffts statuta, praerogativas, recht und gerechtigkeit in acht nehmen
    1666 ZBergGesch. 5 (1868) 225
  • weil die fräulein und jungfern angelobt ... gehorsam zu sein und der stiftsordnung nachzufolgen
    1679? Sillib,Neuburg I 211
  • solche resignationes [sind] ... unserer stifft- und closterordnung zuwieder
    1705 BrschwLO. I 653
II (testamentarische) Verfügung eines Stifters (II) bezüglich seiner Stiftung (II) 
  • diese ... verbesserte und declarirte stiftsordnung [soll] allein uf die churfürstl. brandenburgische academiam ... gerichtet und gemeinet sein
    1646 ProtBrandenbGehR. III 423
  • die göttliche majestät [wollte] ... die beförderer dieser wohlgemeinten stiftsordnung ... mit reichen trost und ewigen segen ... begaben
    1646 ProtBrandenbGehR. III 425