Stiftsprivileg, n.
Stiftsprivileg, n.
rechtliche Begünstigung, Vorrecht eines ¹Stifts (I 1), auch der ¹Stifte (I 1) generell
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[jeder neue bischoff soll alle] hiebevorn verglichene, ausgearbeitete und hergekommene stiffts privilegien, vereinigung, abschiedes recess und ordnung ... bestaͤtigen1650 Osnabrück/Lünig,RA. VII 5 S. 247
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die vorrechte des alten adels koͤnnen durch kein diplom ertheilt werden ... wuͤrde der effect davon [wuͤrde] auch auf eine offenbare verletzung der stifts-privilegien und bestaͤtigten statuten hinauslaufen, und in dieser ruͤcksicht auch der wahl-capitulation entgegen seyn1799 Runde,Beitr. I 482 Faksimile