Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftsprivileg

Stiftsprivileg

, n.

rechtliche Begünstigung, Vorrecht eines 1Stifts (I 1), auch der 1Stifte (I 1) generell
  • [jeder neue bischoff soll alle] hiebevorn verglichene, ausgearbeitete und hergekommene stiffts privilegien, vereinigung, abschiedes recess und ordnung ... bestaͤtigen
    1650 Osnabrück/Lünig,RA. VII 5 S. 247
  • die vorrechte des alten adels koͤnnen durch kein diplom ertheilt werden ... wuͤrde der effect davon [wuͤrde] auch auf eine offenbare verletzung der stifts-privilegien und bestaͤtigten statuten hinauslaufen, und in dieser ruͤcksicht auch der wahl-capitulation entgegen seyn
    1799 Runde,Beitr. I 482