Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftsprivileg
Artikel davor:
Stiftsobrigkeit
Stiftsoffiziant
Stiftsordnung
Stiftspacht
Stiftspachtgut
Stiftspatron
Stiftsperson
Stiftspfleger
Stiftsprädikant
Stiftsprediger
Stiftsprivileg
, n.
rechtliche Begünstigung, Vorrecht eines 1Stifts (I 1), auch der 1Stifte (I 1) generell
- [jeder neue bischoff soll alle] hiebevorn verglichene, ausgearbeitete und hergekommene stiffts privilegien, vereinigung, abschiedes recess und ordnung ... bestaͤtigen1650 Osnabrück/Lünig,RA. VII 5 S. 247
- die vorrechte des alten adels koͤnnen durch kein diplom ertheilt werden ... wuͤrde der effect davon [wuͤrde] auch auf eine offenbare verletzung der stifts-privilegien und bestaͤtigten statuten hinauslaufen, und in dieser ruͤcksicht auch der wahl-capitulation entgegen seyn1799 Runde,Beitr. I 482Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte