Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftsregierung

Stiftsregierung

, f.

Herrschaftsmacht, Leitungsbefugnis und -ausübung über ein 1Stift (I); auch die Institution, die damit betraut ist
  • dem per dn. synd. von fürstl. stiftsregierung geschehenen begehren nach
    1676 GQProvSachs. 44 S. 435
  • [dass dem] capitul [von Halberstadt] keine wahl oder postulation-recht noch ein stiffts-regierung ... uͤbrig bleibe
    1684 TheatrPacis I 153
  • die fuͤrstliche stiffts-regierung zu Zeitz
    1718 Ludovici,LehnsProzeß 104
  • es werden diese [vocationen zum Predigtamt in dem stifte Zeitz] ... von der stiftsregierung ausgefertigt
    1803 Philipp,WBSächsKR. 47
unter Ausschluss der Schreibform(en):