Stiftsregierung, f.
Stiftsregierung, f.
Herrschaftsmacht, Leitungsbefugnis und -ausübung über ein ¹Stift (I); auch die Institution, die damit betraut ist
vgl.
Regierung (I)
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dem per dn. synd. von fürstl. stiftsregierung geschehenen begehren nach1676 GQProvSachs. 44 S. 435
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[dass dem] capitul [von Halberstadt] keine wahl oder postulation-recht noch ein stiffts-regierung ... uͤbrig bleibe1684 TheatrPacis I 153 Faksimile
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die fuͤrstliche stiffts-regierung zu Zeitz1718 Ludovici,LehnsProzeß 104 Faksimile
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es werden diese [vocationen zum Predigtamt in dem stifte Zeitz] ... von der stiftsregierung ausgefertigt1803 Philipp,WBSächsKR. 47 Faksimile