Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftsrenten

Stiftsrenten

, pl.

Einkünfte eines 1Stifts (I) 
  • weilen die stifftsrenthen noch so gering nicht gehalten seyn, alß auf den nothfall sich einzurichten
    1666 ZBergGesch. 5 (1868) 226
  • jährliche gewöhnliche herrschaftliche stifts-, kirchenschafney, hospital-, almosen- etc. renten 
    1796 MittSaar 6 (1899) 66
  • den ... capitularen von den jenseitigen stiftsrenten kaum das nothduͤrftige zu ihrem unterhalte uͤbriggelassen
    1806 Vahlkampf,Miszellen II 159