Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftsschaffner

Stiftsschaffner

, m.

Wirtschaftsverwalter eines 1Stifts (I); Beamter, der säkularisierte Stiftsbesitzungen verwaltet
  • was aber nach jedes stifftschaffners rechnung überbelipt, es wäre an gelt oder korn ... das semlichs alldann in der statt seckel sölle vollgen
    1534 deQuervain,BernRef. 230
  • [Zeuge eines Kaufs:] H.i.H., styfftschaffner 
    1568 InterlakenR. 450
  • durch churf. Pfaltz kirchengefellverwaltung und stiefftschaffnern [bin] ich zu einem glögkner ... angenommen
    1572 Kurpfalz/Sehling,EvKO. XIV 455
  • [die] zum schulwesen notwendigen ausgaben ... sollen durch jeder zeit verordnete stiftsschaffner zu S.A. aus erstbesagtem stiftseinkommen, renten, gülten und gefällen jährlich ... geliefert und verrechnet [werden]
    1604 Ruppersberg,StArnual 54
  • ebenmesig zalt ihme pfarhern stiftschaffner zu M. außer den stiftsgefellen daselbsten auch ein halb fuder wein
    1606 BadW. 73
  • daß ein stifftschaffner ... den mangel darschießen und die stifft oder in ihrem nahmen die oberkeit gegen ihme in ein große restanz-schuld gerahten
    1673/74 BernStR. VI 1 S. 376
  • collectori, stiftschaffnern oder pflegern
    1683 KirchheimW. 192
  • wann er auf die feyertaͤge die grosse glock laͤutet, so muß herr stifft-schaffner dem roͤm. gloͤckner jedesmahl ein viertel wein geben
    1701 Struve,PfälzKHist. 1058
  • den kleinen gewirk-, rappsamen- und lämmer-zehenden genießet der stiftsschaffner zur besoldung
    1756 Ruppersberg,StArnual 88
  • [verrechnende beamte:] ... collector ... stifftschaffner zu M.
    1802 PfalzbairHofKal. 242
unter Ausschluss der Schreibform(en):