Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftssiegel

Stiftssiegel

, n.

Siegel (I u. II) eines 1Stifts (I) 
  • es soll ... die regentin nicht macht haben, das gemeine stiffts-siegel ohne der viceregentin ... vorwißen zu gebrauchen
    1671 Sillib,Neuburg I 229
  • muͤssen die ... kalender außer dem churfuͤrstl. annoch mit dem stifts-siegel ... bezeichnet werden
    1792 Schwarz,LausWB. I 251
  • die stifts- und klostersiegel unterscheiden sich von den siegeln der aͤbte und aͤbtissinnen dadurch, daß jene in der umschrift entweder die namen der stifter oder kloͤster, oder der schutzheiligen, diese aber ihre eignen namen fuͤhren
    1800 Zinkernagel 32