Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftsstand

Stiftsstand

, m.

automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
im Territorium eines 1Stifts (I 1) ansässige Person oder Personengruppe, die dazu berechtigt ist, (selbst oder durch Vertreter) an den Stifttagen (II) teilzunehmen und dort ihre Interessen gegenüber Bischof und 1Stift (I 1) wahrzunehmen sowie Landesfragen zu verhandeln und zu beschließen; auch: Stand (III) anderer 1Stifte (I) 
  • irer f.g. [vonn Riga] stiffts stende 
    1530 MLiv. V 204
  • durch vnsere muͤnsterische stiffts stende angenommene, auch folgents durch die rom. kay. may. ... bestettigte muͤnsterische gemeine ordnungen
    1571 MünsterGemLO. Titel
  • ohne unser [administrator der stiffts M.], unsers thum-capittel und gemeiner unser stiffts stende ersuchen
    1572 Culemann,MindenLV. 139
  • solches [turbationes] oftmaligh von sambttlichen stifttsstenden auf gehaltenen landtagen geklagtt
    1604 JbWestfKG. 7 (1905) 134
  • dem adel und stiffts-staͤnden in ihren privilegien ... keinen einhalt thun
    1628 Culemann,MindenLV. 196
  • catholische stiffts-stände und vnderthanen
    1650 Osnabrück/ArchKathKR. 32 (1874) 77
  • bey antretung des stifftes regierung soll ein jeder bischoff ... alle alte vnd newe mit dem thumb-capitul vnd stifftes-ständen [aufgerichtete stiffts-privilegia bestetigen]
    1650 SammlVerordnHannov. II 613
  • daß ... was bei gemeinen landtag von sämmtlichen stiffts-ständen circa usum et observantiam sowohl in eigenthums- als sonstigen stiffts-sachen attestiret wird, sowohl bei unserer land-cantzellei als sonst anderen gerichten observiret werden möge
    1720 SammlVerordnHannov. I 1
  • stichtenoten, d. stiftsstaͤnde 
    1790 RavensbergId. 319
  • stiftsstand: ... landesstände, in dem einem stifte oder bißthume gehörigen landesbezirke, welche sich auf den stiftstagen versammeln
    1801 Adelung2 IV 377
unter Ausschluss der Schreibform(en):