Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftsstatut

Stiftsstatut

, n.

auch lat. flektiert
für ein 1Stift (I) geltende Rechtsregel
  • [die erwehlte fraw soll] die stiffts statuta, praerogativas, recht und gerechtigkeit in acht nehmen
    1666 ZBergGesch. 5 (1868) 225
  • [der rentmeister] soll von allem, waß vorgehet, ein richtiges protocollum halten, auch alles das, waß in den stiffts statuten von des rentmeisters thun gemeldet, unweigerlich beobachten
    1666 ZBergGesch. 5 (1868) 227
  • forderist kommt es auf die allerseits erkannte stiffts- und ordens-statuten oder reglen [an]
    1773 Moser,NStaatsR. XIV 315