Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftsstatut
Artikel davor:
Stiftsschaffer
Stiftsschaffner
Stiftsschaffnerei
Stiftsschaffnereibedarf
Stiftsschreiber
Stiftsschreiberei
Stiftssenior
Stiftssiegel
Stiftsstadt
Stiftsstand
Stiftsstatut
, n.
auch lat. flektiert
für ein 1Stift (I) geltende Rechtsregel
für ein 1Stift (I) geltende Rechtsregel
vgl.
Statut,
Stiftsordnung (I)
- [die erwehlte fraw soll] die stiffts statuta, praerogativas, recht und gerechtigkeit in acht nehmen1666 ZBergGesch. 5 (1868) 225
- [der rentmeister] soll von allem, waß vorgehet, ein richtiges protocollum halten, auch alles das, waß in den stiffts statuten von des rentmeisters thun gemeldet, unweigerlich beobachten1666 ZBergGesch. 5 (1868) 227
- forderist kommt es auf die allerseits erkannte stiffts- und ordens-statuten oder reglen [an]1773 Moser,NStaatsR. XIV 315