Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftssteuer
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Stiftsstand
Stiftsstatut
Stiftssteuer
, f.
von den steuerpflichtigen Ständen und Bewohnern eines 1Stifts (II) zu leistende regelmäßige Geldabgabe
- quadrantes solventes ... pro auro den. lib. 1, pro stiftstewer lib. 1, pro werchart dies 481290/91 MittSalzbLk. 75 (1935) 192
- stifts-steuern heissen diejenigen steuern und abgaben, welche die zu einem so genannten stifte gehoͤrigen land-staͤnde und unterthanen zu entrichten haben1744 Zedler 40 Sp. 79