Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftssteuer

Stiftssteuer

, f.

von den steuerpflichtigen Ständen und Bewohnern eines 1Stifts (II) zu leistende regelmäßige Geldabgabe
  • quadrantes solventes ... pro auro den. lib. 1, pro stiftstewer lib. 1, pro werchart dies 48
    1290/91 MittSalzbLk. 75 (1935) 192
  • stifts-steuern heissen diejenigen steuern und abgaben, welche die zu einem so genannten stifte gehoͤrigen land-staͤnde und unterthanen zu entrichten haben
    1744 Zedler 40 Sp. 79