Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftstruhe
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Stiftsstadt
Stiftsstand
Stiftsstatut
Stiftssteuer
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Stiftssyndikus
Stiftstruhe
, f.
Kasten (I 2) für die Einnahmen eines 1Stifts (I)
- hat ein praͤlat ... die steuren empfahen, und an die verordnete leg-statt antworten, und in gemeine stiffts-truhe einwerffen lassen1566 Moser,StaatsR. 31 S. 421Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)