Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftsuntersasse

Stiftsuntersasse

, m.

wie Stiftsuntertan (I) 
  • daß uns [erzbischoff zu Cöln] und unsern nachkommen und stiffts untersaßen noch allen denjenen, so uns zu verantworten stunden, nun oder hernachmahls kein schade ... geschehe
    1571 RhAntiqu. III 5 S. 532
  • die praͤlaten und geistlichen im lande ... wolten ihren verpflichten stiffts-untersassen solche steuer zuerlegen nicht verstatten
    1668 Fugger,Ehrensp. 227