Stiftsverwandte, m.
Stiftsverwandte, m.
I
wie Stiftsperson (I)
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haben wir [Abt] mit rat etlicher unser vom adel und stiftsvorwanten auf disse biligende mittel gedacht1535 VeröfflHessen XI 4 S. 84
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wenn se wedder unß ... bischoff tho klagen hebben ... so wollen wy ... veer personen uth unserm capittel, edder unse geistlicke personen, unse stifftsverwandten nedder setzen1560 EstRitterLR. 71 Faksimile
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canonici, vicarii und andere stiffts-verwandte1650 Staphorst,HambKG. I 2 S. 495 Faksimile
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dieweil von der stiffts-kirche kein unrecht oder betrug zu vermuthen, ingleichen die ... fabricen- und cellarien-register nicht von den stiffts-verwandten, sondern von andern, darzu vereydeten personen [gefuͤhret worden]1744 SiebbLRKomm.² 373
II
wie Stiftsuntertan (I)
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sollen die vom adel keinen der ihren, noch auch m.g.h. unterthanen oder stiftsverwandten oder hintersassen, so also entlaufen, ohne wissen und willen m.g.h. auch nicht weiter annehmen1526 G.E. Waldau, Gesch. d. Bauernkriegs in Franken (Nürnberg 1790) 82