Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftsvorwerk

Stiftsvorwerk

, n.

einem 1Stift (I) zugehöriges Landgut
  • es soll ... für diejenige wüstungen, so bey neulichen kriegswesen zu denen vorwergken gezogen worden und nicht alte und über verwehrte zeit stiftsvorwergke gewesen seyn, der contribution halber der herr praelat stehen
    1661 Lehmann,NLausBauern 96
  • das closter Zelle hatte starcke einkuͤnffte von getreyde, so zum theil von denen vielen stiffts-forbergen und eigenthuͤhmlichen guͤthern des closters eruͤbrigt, theils durch die censiten und decimanten jaͤhrlich eingeliefert ward
    1721 Knauth,Altenzella II 187