Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftszollstätte
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Stiftsverwalter
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Stiftsverwandte
Stiftsvogt
Stiftsvogtei
Stiftsvorwerk
Stiftswald
stiftsweise
Stiftsweise
Stiftszollstätte
, f.
Zolleinnahmestelle eines 1Stifts (I 1)
- da geistliche personen und deren güter von weltlichen auflagen frei sein sollen, so soll auch das, was sie zu ihrem hause nötig haben, auf den stifts zollstätten zu wasser und zu lande ohne weiteren befehl aufgrund der alten patente von zoll und anderen beschwerden frei sein1694 BeitrMainz XVI 137f.