Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftungsrente

Stiftungsrente

, f.

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I regelmäßiger Ertrag, Einkünfte einer Stiftung (II od. III)
  • die jenige ... welche ... die stiftungs-renthen veraͤusseren umb huren und huren-kinder zu kleiden
    Neu entlarfftes Rom (1672) 420
  • die gestiftete jahrzeiten ... jener stifter und klöster, welche schon aufgehoben sind ... wird der bischov unter die dom- und landesgeistlichkeit zur besorgung austheilen, ohne dass dafür an die landesherrschaft wegen ehemaliger stiftungs-renthen ... einige ansprüche gemacht werden kann
    1806 DZKirchR. 12 (1902) 202
II einem Nutzungsberechtigten gewährte wiederkehrende Geld- oder Sachleistung aus den Erträgen einer Stiftung (II od. III)