Stiftungsrente, f.
Stiftungsrente, f.
I
regelmäßiger Ertrag, Einkünfte einer Stiftung (II od. III)
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die jenige ... welche ... die stiftungs-renthen veraͤusseren umb huren und huren-kinder zu kleidenNeu entlarfftes Rom (1672) 420
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die gestiftete jahrzeiten ... jener stifter und klöster, welche schon aufgehoben sind ... wird der bischov unter die dom- und landesgeistlichkeit zur besorgung austheilen, ohne dass dafür an die landesherrschaft wegen ehemaliger stiftungs-renthen ... einige ansprüche gemacht werden kann1806 DZKirchR. 12 (1902) 202
II
einem Nutzungsberechtigten gewährte wiederkehrende Geld- oder Sachleistung aus den Erträgen einer Stiftung (II od. III)
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ob sich auch wuͤrdige individuen in dem genuße der stiftungs-rente befinden1814 RepStaatsVerwBaiern I² 383 Faksimile