Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftungstuch

Stiftungstuch

, n.

aus einer mildtätigen Stiftung (II) finanziertes Tuch für die Bekleidung von Bedürftigen
  • [der innhaber dieser wiesen soll] dieses stifftungs tuoch jedes jahrs ... einkauffen und ... verordneten pflegern des neuen allmußens zue C. uͤberluͤffern, welche dasselbig ... denen armen [zue kleidern geben]
    1611 J.J. Moser, Samml. würtemb. Stifftungen I (Tübingen 1732) 92