Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftungsvermögen

Stiftungsvermögen

, n.

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Vermögen, Kapital einer Stiftung (II od. III), das ihrer Finanzierung dient
  • bekenne ich, daß meine gemahlin, ehe-consortin, oder meiner unterhabenden pupillen, curandi, stifftungs-vermoͤgen, in folgendem bestehe [...]
    1705 CAustr. III 483
  • wenn in einem stiftsbriefe der stifter ... das praͤsentazionsrecht entweder auf eine bestimmte zahl der stiftlinge oder auf so viel individuen, als das stiftungsvermoͤgen erlaubt, vorbehalten hat, so [ist es] ... nach art der vorbehaltung auszuuͤben
    1785 HdbchÖstGes. VIII 558
  • hiernach behalten wir bei allen religionen uns vor: ... die obere leitung der verwaltung des kirchen-, schulen- und milden stiftungs-vermoͤgens 
    1807 SammlBadStBl. I 470
  • untersuchungen des stiftungs- und kirchenvermoͤgens koͤnnen ... von den regierungen verfuͤgt werden
    1815 AktWienKongr. I 4 S. 13
unter Ausschluss der Schreibform(en):