Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stifturbar

Stifturbar

, n.

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Verzeichnis der Stiftungen (II), die eine Institution innehat
  • es sollen auch alle brieff und gewahrsamminen und was jederzeit verhandelt, in dem stifftuhrbar ordenlich ingeschriben ... werden
    1673 SGallenStB. II 392