Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stiftzins
Artikel davor:
Stiftungstag
Stiftungstuch
Stiftungsurkunde
Stiftungsvermögen
Stifturbar
Stiftvierer
Stiftviertel
Stiftwein
Stiftzehrung
Stiftzeit
Stiftzins
, m.
wie Stiftgülte (I)
- daß er [aus armut] auch seinem lehenherren die stiftzins oder gült nicht hätte zu geben, darum er ihn von haus und häuslichen ehren wollte treiben1497 OstbairGrenzm. 7 (1964/65) 225
- die stiftleut müessen alweg besorgen, wo sy den stiftzins nit ausrichten in der paustift, so werd man die güeter andern pauleuten hinlassen1501 Tirol/ÖW. XVII 111
- meine stiftleut müessen alle jar kommen auf ainen benannten tag für ... meine ambtleut in die stift und daselbs den stiftzins nach laut des urbarpuechs ... raichen1503 Tirol/ÖW. XVII 112