Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stigma
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, n.
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(angeblich vom Teufel angebrachtes) Mal (II 2) am Körper einer vermeintlichen Hexe
bdv.:
Hexenmal,
Malzeichen (III 3)
- [Verhör der Angeklagten] woher sie das mahl oder stigma auf dem rücken, darein sie keine empfindlichkeit und fühlniß gehabt, bekommen?1655 Wilhelm,HexProz. 79
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