Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stilettstich

Stilettstich

, m.

Stich (I) mit einem Stilett 
  • verletzungen, so durch schiessen, messer- vnd stilletstich vnd andere verbottene woͤhren sich zuetragen, ... werden ... ohne mitl denen landtgerichtsobrigkeiten ... vorbehalten
    NÖLGO. 1656 II 62 § 13