Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stilettstich
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Stil
Stilett
Stilettstich
, m.
Stich (I) mit einem Stilett
- verletzungen, so durch schiessen, messer- vnd stilletstich vnd andere verbottene woͤhren sich zuetragen, ... werden ... ohne mitl denen landtgerichtsobrigkeiten ... vorbehaltenNÖLGO. 1656 II 62 § 13Faksimile (Abschnittsbeginn) - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)