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still

, adj., adv.
I schweigend, ohne ein Wort zu sagen; insb. bei Gericht; offen zu II 
II leise, ruhig; auch: geräuschlos, lärmfrei; stiller Freitag Karfreitag
III geheim, heimlich, nicht öffentlich; stille Frage wie Stillfrage; stilles Gericht wie Stillgericht; stille Wahrheit wie Stillwahrheit (I) 
IV ungestört, unwidersprochen, rechtlich unangetastet; insb. in Bezug auf ungestörten Besitz als Voraussetzung der Ersitzung
V ohne die vorgeschriebene oder übliche Form begründet, abgeschlossen, erteilt; auch: konkludent
VI nichtausübend, (eines Amtes vorübergehend) enthoben
VII von Waffen: unbenutzt
VIII stille Gesellschaft Kommanditgesellschaft, Gesellschaft mit mind. einem stillen Gesellschafter/Kompagnon, der nur Kapital gibt, nicht nach außen auftritt und nicht persönlich haftet; seltener: stille Gesellschaft reine Innengesellschaft, bei der alle Beteiligten eigenständig nach außen auftreten

Stille

, f.
I Stillschweigen, Schweigen (I); ua. als Gebot vor Gericht
II Lärmfreiheit, Ruhe (und Frieden); auch: ruhiges und gesittetes Verhalten
III Heimlichkeit; in (der) Stille heimlich, geheim, nicht öffentlich
IV Ungestörtheit; in Stille unbehindert, unwidersprochen
V Bewegungslosigkeit; Stille haben stehen bleiben
wie Stillgericht 
ein nordholländischer Holzschuh
(zunftgeb.) Hersteller und Verkäufer von Stillegangen 
wie Stillstand (III) 
Abtritt, Latrine

stillen

, v.
I befrieden; versöhnen; schlichten; (eine Auseinandersetzung, einen Streit) beilegen; auch im Wege einer Sühnevereinbarung
II abgelten, entschädigen; insb.: mittels einer Sühnezahlung befriedigen (und so von einer Klage abbringen)
III (ein Gerichtsverfahren) wegen Nichtverfolgung durch den Kläger einstellen
IV etw. beenden, zum Stillstand bringen
V beschwichtigen, zum Schweigen bringen
VI zur Ruhe zwingen, unschädlich machen, bezwingen
VII säugen; (einem Säugling) die Brust geben
VIII etw. unbewegt machen
Markt in der Fastenzeit
Genugtuung (eines Klägers)
wie Stillekammer 
außerordentliches, heimliches Rügegericht, insb. zur Verfolgung landschädlicher Leute
wie Karfreitag 
Femegericht, Freigericht (III); auch dessen Gerichtssitzung
im Rahmen des Stapelrechts erzwungener Aufenthalt von Flößen
I aufhören, innehalten; untätig sein; nicht (mehr) tätig werden
II warten, abwarten
III sistiert sein
im Deichrecht: Erkenntnis, Weisung der Heimräte (I) 
wie Stillstand (I) 
I heimlich, geheim
II von Rechts wegen

(stillig)

, adj.
wie still (III) 
I Ungestörtheit, Ruhe
II Stillschweigen, Stille (I) 

stilliglich

, adv., stilliglichen, adv.
I leise, flüsternd
II konkludent, durch schlüssiges Verhalten
III von Rechts wegen

stillingen

, adv.
heimlich
I milit. 1Lager (V) für längere Pausen auf Kriegsmärschen
II Nachtquartier (auf einer Reise), Reiseunterbrechung; für Boten, Kuriere: (bezahlte) Ruhe- oder Wartezeit, auch Zwangsunterbrechung
(einem Boten) für das Still'lager (II) zu zahlendes Geld
I inaktiv sein, untätig sein
II hinterlegt werden, bleiben
III eine Reise unterbrechen; eine (auch unfreiwillige) Reiseunterbrechung, einen längeren Aufenthalt haben; (in einem Wirtshaus) übernachten
IV von Kapital: fest angelegt sein; auch: ertraglos sein; zinslos angelegt sein
V unverfolgt sein; auf sich beruhen
wie Stilllagergeld 

Stillmesse

, f., n.
leise gesprochener Teil eines Messgottesdienstes, während welchem die Konsekration erfolgt
(Zeit der) Menstruation
wie Stillmesse 

Stillrecht

, n., Stillenrechten, n.
Blutgericht, Hochgericht (III 1); auch die Gerichtssitzung, insb.: der Teil des Malefizprozesses (I), der unter Ausschluss der Öffentlichkeit stattfindet

(Stillsaße)

, f., m.?
Zustand der Ruhe und des Friedens, insb. Waffenstillstand

Stillschweigen

, n., Stillschweigent, n.
I Schweigen, Nichtreden; ruhiges Verhalten
II Nichtäußern; auch im Sinne einer Aussageverweigerung
III Nichterwähnung, Nichtnennen
IV Verzicht auf das Einlegen von Rechtsmitteln; Verzicht auf alle Ansprüche; häufig im formelhaften Gebot des ewigen Stillschweigens 
V Verschwiegenheit, Geheimhaltung; Schweigepflicht
VI implizite Zustimmung
VII Unerwähntsein, Vergessenheit; in Stillschweigen stellen dem Vergessen anheimgeben
I sich ruhig verhalten, nichts sagen; insb. als Verhaltensgebot
II sich (zu etw.) nicht äußern, keine Stellung beziehen; auch als Form der impliziten Zustimmung
III keinen Anspruch stellen; nicht (rechtswirksam) aktiv werden, nicht handeln

Stillschweigen

, n., Stillschweigent, n.
I Schweigen, Nichtreden; ruhiges Verhalten
II Nichtäußern; auch im Sinne einer Aussageverweigerung
III Nichterwähnung, Nichtnennen
IV Verzicht auf das Einlegen von Rechtsmitteln; Verzicht auf alle Ansprüche; häufig im formelhaften Gebot des ewigen Stillschweigens 
V Verschwiegenheit, Geheimhaltung; Schweigepflicht
VI implizite Zustimmung
VII Unerwähntsein, Vergessenheit; in Stillschweigen stellen dem Vergessen anheimgeben

stillschweigend

, adj., adv.
I still und heimlich; ohne ein Wort zu sagen; ohne ausdrückliche Erklärung
II nicht ausdrücklich (vereinbart), ohne ausdrückliche Erklärung (erfolgt), implizit, konkludent
III ohne förmlichen Rechtsakt (bestellt); von Rechts wegen (bestellt, erfolgt); unwillkürlich
IV von einem Vogt an einem Gericht mit geteilter Gerichtshoheit: formal gleichberechtigt, aber inaktiv teilnehmend
I (im Krieg) neutral bleiben
II unbeeinträchtigt, unbehindert verbleiben
III aussetzen, unterbrechen
IV abwarten
jmd., der sich (im Krieg) neutral verhält
I Nichtfortgang; Unterbrechung (der Tätigkeit); Innehalten; (zeitlich begrenzter) Zustand des Ruhenlassens (einer Sache); Wartezeit
II Aufschub, Sistierung, Verfahrensunterbrechung; Schub (VII), Moratorium, Stundung
III Unterbrechung von Feindseligkeiten, Waffenstillstand; (vorübergehende) Beendigung einer Auseinandersetzung
IV in der Schweiz: (Versammlung der) Kirchenaufsicht; ua. mit gerichtlichen Funktionen
Mitglied der Kirchenaufsicht, des Stillstands (IV) 
wie Stillstandstraktat 
gerichtliches Handlungsverbot, Gebot der Verfahrensunterbrechung
wie Stillstandstraktat 
Termin für die Einreichung der Unterlagen zur Erwirkung einer Verfahrensunterbrechung
Waffenstillstandsvereinbarung
förmliche Anordnung eines Moratoriums 
wie Stillstand (I) 
I anhalten, stehen bleiben
II bleiben, verbleiben
III nicht fortfahren, aufhören; auch: seine Arbeit aufgeben
IV innehalten, warten; pausieren; (zeitweilig) inaktiv sein
V bei einer abwechselnden Amtstätigkeit: derzeit inaktiv sein
VI unterbrochen sein, ausgesetzt sein, sistiert sein, zurückgestellt sein
VII aufgehoben sein, unwirksam sein
VIII unangetastet bleiben; unbehelligt sein
IX sich stellen, sich vor Gericht einfinden
X zurückstehen, hintanstehen; Verzicht üben
XI ruhig sein, sich ruhig verhalten
I beenden, aufheben, zum Stillstand bringen
II jn. (zB. seines Amtes) entheben
III jn. zurückstellen, hintanstellen
Enthebung (aus einem Amt), Verbot (der Berufsausübung)
Strafe für (heimlichen) Holzdiebstahl
Ruhetag während eines Kriegszugs
I Erlöschenlassen, Beseitigung, Beendigung von etw.
II (öffentliche, förmliche) Streitbeilegung; Schlichtung; Bündnisvertrag
III Schweigen, Stillsein; auch: Gebot, Anordnung, still zu sein; Stillung tun/machen Schweigen gebieten, Ruhe anordnen
IV Befriedung, Herbeiführung von Ruhe und Frieden
V Ablösung, Befriedigung (eines Rechtsanspruchs)
VI (gerichtliche) Verwahrung, Aufbewahrung
ein Nachtwächter
I geheimes Untersuchungsverfahren, Gericht; zur Verfolgung best. Verbrechen von Amts wegen