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still
, adj., adv.II leise, ruhig; auch: geräuschlos, lärmfrei; stiller Freitag Karfreitag
III geheim, heimlich, nicht öffentlich; stille Frage wie Stillfrage; stilles Gericht wie Stillgericht; stille Wahrheit wie Stillwahrheit (I)
IV ungestört, unwidersprochen, rechtlich unangetastet; insb. in Bezug auf ungestörten Besitz als Voraussetzung der Ersitzung
V ohne die vorgeschriebene oder übliche Form begründet, abgeschlossen, erteilt; auch: konkludent
VI nichtausübend, (eines Amtes vorübergehend) enthoben
VII von Waffen: unbenutzt
VIII stille Gesellschaft Kommanditgesellschaft, Gesellschaft mit mind. einem stillen Gesellschafter/Kompagnon, der nur Kapital gibt, nicht nach außen auftritt und nicht persönlich haftet; seltener: stille Gesellschaft reine Innengesellschaft, bei der alle Beteiligten eigenständig nach außen auftreten
Stille
, f.I Stillschweigen, Schweigen (I); ua. als Gebot vor Gericht
II Lärmfreiheit, Ruhe (und Frieden); auch: ruhiges und gesittetes Verhalten
III Heimlichkeit; in (der) Stille heimlich, geheim, nicht öffentlich
IV Ungestörtheit; in Stille unbehindert, unwidersprochen
V Bewegungslosigkeit; Stille haben stehen bleiben
VI wie Stillekammer
Stilleding
, n.(Stillegang)
, m.(zunftgeb.) Hersteller und Verkäufer von Stillegangen
(Stillehaltent)
, n.(Stillekammer)
, f.stillen
, v.I befrieden; versöhnen; schlichten; (eine Auseinandersetzung, einen Streit) beilegen; auch im Wege einer Sühnevereinbarung
II abgelten, entschädigen; insb.: mittels einer Sühnezahlung befriedigen (und so von einer Klage abbringen)
III (ein Gerichtsverfahren) wegen Nichtverfolgung durch den Kläger einstellen
IV etw. beenden, zum Stillstand bringen
V beschwichtigen, zum Schweigen bringen
VI zur Ruhe zwingen, unschädlich machen, bezwingen
VII säugen; (einem Säugling) die Brust geben
VIII etw. unbewegt machen
(Stillenmarkt)
, m.Stillent
, n.(Stillepfütze)
, f.Stillfrage
, f.Stillfreitag
, m.Stillgericht
, n.Stillhalt
, m.stillhalten
, v.I aufhören, innehalten; untätig sein; nicht (mehr) tätig werden
II warten, abwarten
III sistiert sein
im Deichrecht: Erkenntnis, Weisung der Heimräte (I) (Stillheit)
, f.(stillichen)
, adv.I heimlich, geheim
II von Rechts wegen
(stillig)
, adj.Stilligkeit
, f.I Ungestörtheit, Ruhe
II Stillschweigen, Stille (I)
stilliglich
, adv., stilliglichen, adv.I leise, flüsternd
II konkludent, durch schlüssiges Verhalten
III von Rechts wegen
stillingen
, adv.Still'lager
, n.I milit. 1Lager (V) für längere Pausen auf Kriegsmärschen
II Nachtquartier (auf einer Reise), Reiseunterbrechung; für Boten, Kuriere: (bezahlte) Ruhe- oder Wartezeit, auch Zwangsunterbrechung
Still'lagergeld
, n.still'liegen
, v.I inaktiv sein, untätig sein
II hinterlegt werden, bleiben
III eine Reise unterbrechen; eine (auch unfreiwillige) Reiseunterbrechung, einen längeren Aufenthalt haben; (in einem Wirtshaus) übernachten
IV von Kapital: fest angelegt sein; auch: ertraglos sein; zinslos angelegt sein
V unverfolgt sein; auf sich beruhen
Still'lieggeld
, n.Stillmesse
, f., n.1(Stillnis)
, f.2(Stillnis)
, n.Stillrecht
, n., Stillenrechten, n.(Stillsaße)
, f., m.?Stillschweigen
, n., Stillschweigent, n.I Schweigen, Nichtreden; ruhiges Verhalten
II Nichtäußern; auch im Sinne einer Aussageverweigerung
III Nichterwähnung, Nichtnennen
IV Verzicht auf das Einlegen von Rechtsmitteln; Verzicht auf alle Ansprüche; häufig im formelhaften Gebot des ewigen Stillschweigens
V Verschwiegenheit, Geheimhaltung; Schweigepflicht
VI implizite Zustimmung
VII Unerwähntsein, Vergessenheit; in Stillschweigen stellen dem Vergessen anheimgeben
stillschweigen
, v.I sich ruhig verhalten, nichts sagen; insb. als Verhaltensgebot
II sich (zu etw.) nicht äußern, keine Stellung beziehen; auch als Form der impliziten Zustimmung
III keinen Anspruch stellen; nicht (rechtswirksam) aktiv werden, nicht handeln
Stillschweigen
, n., Stillschweigent, n.I Schweigen, Nichtreden; ruhiges Verhalten
II Nichtäußern; auch im Sinne einer Aussageverweigerung
III Nichterwähnung, Nichtnennen
IV Verzicht auf das Einlegen von Rechtsmitteln; Verzicht auf alle Ansprüche; häufig im formelhaften Gebot des ewigen Stillschweigens
V Verschwiegenheit, Geheimhaltung; Schweigepflicht
VI implizite Zustimmung
VII Unerwähntsein, Vergessenheit; in Stillschweigen stellen dem Vergessen anheimgeben
stillschweigend
, adj., adv.I still und heimlich; ohne ein Wort zu sagen; ohne ausdrückliche Erklärung
II nicht ausdrücklich (vereinbart), ohne ausdrückliche Erklärung (erfolgt), implizit, konkludent
III ohne förmlichen Rechtsakt (bestellt); von Rechts wegen (bestellt, erfolgt); unwillkürlich
IV von einem Vogt an einem Gericht mit geteilter Gerichtshoheit: formal gleichberechtigt, aber inaktiv teilnehmend
stillsitzen
, v.I (im Krieg) neutral bleiben
II unbeeinträchtigt, unbehindert verbleiben
III aussetzen, unterbrechen
IV abwarten
(Stillsitzer)
, m.Stillstand
, m.I Nichtfortgang; Unterbrechung (der Tätigkeit); Innehalten; (zeitlich begrenzter) Zustand des Ruhenlassens (einer Sache); Wartezeit
III Unterbrechung von Feindseligkeiten, Waffenstillstand; (vorübergehende) Beendigung einer Auseinandersetzung
IV in der Schweiz: (Versammlung der) Kirchenaufsicht; ua. mit gerichtlichen Funktionen
Stillständer
, m.Stillstandsartikel
, pl.gerichtliches Handlungsverbot, Gebot der Verfahrensunterbrechung
wie Stillstandstraktat
Termin für die Einreichung der Unterlagen zur Erwirkung einer Verfahrensunterbrechung
Stillstandstraktat
, n.?förmliche Anordnung eines Moratoriums
Stillstehen
, n.stillstehen
, v.I anhalten, stehen bleiben
II bleiben, verbleiben
III nicht fortfahren, aufhören; auch: seine Arbeit aufgeben
IV innehalten, warten; pausieren; (zeitweilig) inaktiv sein
V bei einer abwechselnden Amtstätigkeit: derzeit inaktiv sein
VI unterbrochen sein, ausgesetzt sein, sistiert sein, zurückgestellt sein
VII aufgehoben sein, unwirksam sein
VIII unangetastet bleiben; unbehelligt sein
IX sich stellen, sich vor Gericht einfinden
X zurückstehen, hintanstehen; Verzicht üben
XI ruhig sein, sich ruhig verhalten
stillstellen
, v.I beenden, aufheben, zum Stillstand bringen
II jn. (zB. seines Amtes) entheben
III jn. zurückstellen, hintanstellen
Stillstellung
, f.Stillstrafe
, f.Stilltag
, m.Stillung
, f.I Erlöschenlassen, Beseitigung, Beendigung von etw.
II (öffentliche, förmliche) Streitbeilegung; Schlichtung; Bündnisvertrag
III Schweigen, Stillsein; auch: Gebot, Anordnung, still zu sein; Stillung tun/machen Schweigen gebieten, Ruhe anordnen
IV Befriedung, Herbeiführung von Ruhe und Frieden
V Ablösung, Befriedigung (eines Rechtsanspruchs)
VI (gerichtliche) Verwahrung, Aufbewahrung
Stillwächter
, m.(Stillwahrheit)
, f.I geheimes Untersuchungsverfahren, Gericht; zur Verfolgung best. Verbrechen von Amts wegen
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