stillschweigen, v.
stillschweigen, v.
sich ruhig verhalten, nichts sagen; insb. als Verhaltensgebot
sich (zu etw.) nicht äußern, keine Stellung beziehen; auch als Form der impliziten Zustimmung
keinen Anspruch stellen; nicht (rechtswirksam) aktiv werden, nicht handeln
Stillschweigen, Stillschweigent, n.
Stillschweigen, Stillschweigent, n.
Schweigen, Nichtreden; ruhiges Verhalten
Nichtäußern; auch im Sinne einer Aussageverweigerung
Nichterwähnung, Nichtnennen
Verzicht auf das Einlegen von Rechtsmitteln; Verzicht auf alle Ansprüche; häufig im formelhaften Gebot des ewigen Stillschweigens
Verschwiegenheit, Geheimhaltung; Schweigepflicht
implizite Zustimmung
Unerwähntsein, Vergessenheit; in Stillschweigen stellen dem Vergessen anheimgeben