stillschweigend, adj., adv.

still und heimlich; ohne ein Wort zu sagen; ohne ausdrückliche Erklärung
nicht ausdrücklich (vereinbart), ohne ausdrückliche Erklärung (erfolgt), implizit, konkludent
ohne förmlichen Rechtsakt (bestellt); von Rechts wegen (bestellt, erfolgt); unwillkürlich
von einem Vogt an einem Gericht mit geteilter Gerichtshoheit: formal gleichberechtigt, aber inaktiv teilnehmend