Stillstandsbefehl, m.
Stillstandsbefehl, m.
gerichtliches Handlungsverbot, Gebot der Verfahrensunterbrechung
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mit erthailung solcher schein- oder stillstandtsbeuelchen [soll] bey den cantzleyen niemand wider gebuͤr auffgehalten werdenBairLR. 1616 S. 46 Faksimile
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ich hab zwar wol demselben mit aus-wuͤrckung eines stillstands-befelchs bey der hochloͤbl. regierung gedrohet, allein hat er sich nicht abschrecken lassen1670 Abele,Unordn. I 221 Faksimile
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inhibition: gerichtlich verbot, stillstandsbefehl1793 Krafft,JurWB. 203