Stillstandstermin, m.
Stillstandstermin, m.
Termin für die Einreichung der Unterlagen zur Erwirkung einer Verfahrensunterbrechung
vgl.
Stillstand (II)
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wan die jnteressirten dem bericht in den gesezten stillstandtstermin nicht eingeraicht, soll dz gericht das guettachten ex offo. vbergeben1654 NÖLO. I 66 § 1