Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): stimieren

stimieren

, v.

wie stimen 
  • so soll der koufman die scharnutzn nemen und ... den selber antwurten auf die stima, dan die dazu gesetzt sind und sol sy laussen stimiern, wie die negl fusti halten
    1506 DHandelsakten V 184
  • wenn du woll kaufest, das du dir in dem kauf nichtzit fur den auswurf stimmiern [wöllest], sonder den auswurf schawen lassest die, so darzu gesatzt sein
    1537 Nübling,UlmBaumwollw. 41
unter Ausschluss der Schreibform(en):