Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stimierer
Artikel davor:
Stillstellung
Stillstrafe
Stilltag
Stillung
Stillwächter
(Stillwahrheit)
Stime
stimen
Stimherr
stimieren
Stimierer
, m.
wie Stim'meister (I)
vgl.
stimieren
- wann ain sack bawmwoll den stimmierern fürgelegt vnnd durch dieselben nicht für gůte bawmwoll diser statt geschaͤtzt wirdet, soll alßdann solcher sack bawmwoll von den stymmierern auß diser statt geschafft ... werden1527 Augsburg/DRWArch.