Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stimmbrief
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Stillung
Stillwächter
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Stime
stimen
Stimherr
stimieren
Stimierer
Stimierherr
Stimmbrief
, m.
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auch dim.
schriftl. Mitteilung einer Entscheidung; Stimmzettel
schriftl. Mitteilung einer Entscheidung; Stimmzettel
vgl.
Ortstimme (II),
Stimme (III)
- [die Zöllner legen] stimmbriefe [vor, die ihnen gestatten, den Zoll in Batzen abzuliefern]1620 EidgAbsch. V 2, 2 S. 1772
- die stimm-brieffgen, welche ein ieder cardinal ... durch seinen conclavisten zubereiten laͤsset1720 Lünig,TheatrCerem. II 172Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg