Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stimmengleichheit
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stimen
Stimherr
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Stimierer
Stimierherr
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Stimme
Stim'meister
Stim'meisterschaft
stimmen
Stimmengleichheit
, f.
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auch Stimm-
I
Abstimmungspatt; gleiche Anzahl von Stimmen (III) für beide (oder mehrere) Optionen bei einer Abstimmung oder Wahl
vgl.
Stimme (III 3)
- haben die [gerichts-]praͤsidenten und direktoren der kollegien nicht allein ein stimmrecht, sondern sie koͤnnen sogar bey einer stimmgleichhheit durch ihren nachherigen beytritt die ueberstimmung bewirken1785 Fischer,KamPolR. II 191Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der rektor [der Universität] hat darinn [konciliarversammlungen] den vortrag und eine entscheidende stimme im fall einer stimmengleichheit1788 Gadebusch,Staatskunde II 141Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- faͤllt ... eine stimmengleichheit zwischen beiden religionsverwandten vor, so giebt ein allgemeiner reichstag und die vergleichung zwischen dem kaiser und den gesammten reichsstaͤnden den ausschlag1792 Herchenhahn,Reichshofrat I 604Faksimile (ca. 157 KB)
- bey vorhandener stimmengleichheit muß der streit [über gemeinschaftliches Eigentum] durch compromiß, oder wenn auch darüber die theilnehmer sich nicht einigen können, durch richterlichen ausspruch entschieden werden1794 PreußALR. I 17 § 23
- ist die entscheidende stimme des reichshofrathspräsidenten bei vorhandener stimmengleichheit noch nie bezweifelt worden1804 Gönner,StaatsR. 514Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- decrete und bescheide ... welche nicht definitiv sind, erlaͤßt der landrichter allein; bei denjenigen aber, die eine definitive kraft haben, treten die gerichtsmitglieder zusammen und entscheiden nach der stimmenmehrheit. bei stimmengleichheit entscheidet der richter1808 Bayern/Pölitz,Verf. I 1 S. 104Faksimile - in Google Books
- bei stimmengleichheit [im Staatsrat] giebt die stimme des staatskanzlers den ausschlag1810 Rabe,PreußG. X 447Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- der vorstand [eines Obergerichts] hat nur bei stimmengleichheit eine, und zwar die entscheidende stimme1815 Gönner,EntwGesB. II 108Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
II
Übereinstimmung einer Stimme (I) (mit einer anderen)
- M., deren die stimmgleichheit die gesichtsaͤhnlichkeit bestaͤttigteA.G. Marini, Printz Kalloandro übersetzt II (Nürnberg 1656) 171