Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stimmenstritt
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, m.
Streitigkeiten bei einer Abstimmung
- dieses soll ... des reichs gewonheit gewesen seyn, wann zween keyser durch stimmen-stritt zugleich erwaͤhlet worden, daß derjenige von beyden, der 6 wochen lang vor Frankfurt, als der wahl-stadt, gelegen und inzwischen von dem andren nicht hinweggeschlagen worden, in die stadt als roͤm. keyser solte eingelassen werden1668 Fugger,Ehrensp. 322Faksimile - digitalisiert in Kooperation mit der Universitätsbibliothek Heidelberg
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