Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stimmung

Stimmung

, f.

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I (Recht auf) Abstimmung
  • ihr amman vnnd gricht besitzend sie jaͤhrlichen am eingehenden mayen mit freyer stimmung 
    1672 Sprecher,RhätChr. 266
  • von rechts wegen [ist] zu gestatten, daß ein crays-stand von seiner session und stimmung im crays ... mit gewalt verstoßen werden wolle
    1711 Moser,StaatsR. 27 S. 104
  • [das adelige Damenstift wird in die tirolische Landschaft aufgenommen, den Vorsitz im Damenstift soll ein Mitglied des Königshauses haben], die stimmung aber [ist] nach der betreffenden ordnung und rang des aufgelassenen fürstlichen stiftes S. einzuraumen beschlossen
    1790 SchlernSchr. 73 S. 176
II Aussage, Meinung
III Gemütslage; Stimmung des Volkes öffentliche Meinung
  • es muß jedem mitglied der vereinigung angelegen sein, ... kennen zu lernen, ... welche im allgemeinen die stimmung des volkes ist
    1797/1802 Klüber,Geheimbund 83
unter Ausschluss der Schreibform(en):