Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): stinken

stinken

, v.
I übel riechen; einen stechenden, unangenehmen Geruch verströmen; ua. als Anzeichen für das Verdorbensein von Lebensmitteln; stinkende Buße Bußgeld für das Feilbieten verdorbener Ware; stinkende Gefangenschaft Gefangenschaft in einem übelriechenden Haftraum
II verwerflich, verächtlich, anrüchig, nichtswürdig sein
III jm. stinken jm. widerwärtig sein; vor jm. stinkend werden jm. verabscheuenswürdig werden