Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stipendiat

Stipendiat

, m.

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Empfänger eines Stipendiums (I) 
  • von denselben [geistlichen] lehen [sind] ... ein oder mehr stipendiaten yhrer burgerkind an gemelltem studio zu Marpurg ... sieben jar lanng zu halten
    1529 HessSamml. I 56
  • wann in einicher statt, fleck, dorf oder ort die gevelle oder erledigte beneficia zu gering sein würden, die des orts verordnete stipendiaten davon zu unterhalten, so soll solchs ... unserer universitet ... zu erkennen gegeben werden
    1539 Hessen/Sehling,EvKO. VIII 143
  • damit ann jedem ort ein ... statlicher kirchen vnd arm cast zuerhaltung ... der kirchen diener, schuelen, stipendiaten, kirchengebew ... erhalten moͤchte werden
    1550 Reyscher,Ges. XII 168
  • das die geistlichen stipendiaten und ordinarien unserer universitet, wann sie zu hohem alter und schwachheit komen und ihren lecturen nit mehr stattlichen fur sein ... mögen, solcher prebenden eine ... anzunemen gehabt haben
    1558 HeidelbUnivStat. 25
  • [dass] der stipendiate vor empfang des letztern jahres-termins nebst dem zeugnisse seiner guten auffuͤhrung auch seine gehaltene disputation ... einreiche
    1749 CCMarch. Cont. IV 200
unter Ausschluss der Schreibform(en):
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