Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stipendiatenkasten

Stipendiatenkasten

, m.

Behältnis zur Aufbewahrung von Stipendiatengeldern; auch: Institution zur Einnahme und Verwaltung der Gelder und Naturalabgaben, aus denen der Unterhalt der Stipendiaten finanziert wird
  • 100 fl. jährlichs aus dem stipendiaten casten 
    1626 Darmstadt/MGPaed. 27 S. 19
  • der stipendiaten-kaste zu K. hat jährlich aus J.U.s hoffe ... 1 winsp. 2 scheff. rocken, 14 scheff. gersten, 18 scheff. hafern, 1/2 scheff. erbsen und 16 schill. Stendelsch an gelde zuheben
    1644 CöllnKons. 285
  • es soll aber nechstgemeldter revers in den stipendiaten-kasten verwahrlich beygelegt, auch zu allen jahr-rechnungen bey eines jeden stipendiaten nahmen verzeichnet ... werden
    1684 HessSamml. III 278
  • hat das hiesige consistorium dem zu Marburg aus der haͤlfte der dispensations-gelder, welche sonst der stipendiaten-kasten gezogen, alljaͤhrlich fuͤnf rthlr. ... auszuzahlen
    1785 Ledderhose,HessKR. 659