Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stipendiatenökonomus

Stipendiatenökonomus

, m.

Einnehmer, Verwalter von Stipendiatengeld 
  • der stipendiaten-ökonomus und der ephorus sollen zugleich das geld, so von staͤdten zu unterhaltung der stipendiaten jahrs uͤberschickt wird, empfahen, und darin ... diese ordnung halten
    1684 HessSamml. III 281
  • es soll auch von dieser einnahm und außgabe alle jahr ... der stipendiaten-oeconomus ordentliche rechnung vor rectore, procancellario, decanis ... thuen
    1684 HessSamml. III 282