Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stipendium
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Stipendium
, n.
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auch lat. flektiert
I
(zumeist auf gewisse Zeit gewährte, zweckgebundene) regelmäßige Unterhaltsleistung, häufig in Form von Verköstigung, Wohnungsgewährung, Geld- oder Sachleistungen
I 1
Unterhaltsleistung, Besoldung für einen Kleriker oder kirchl. Amtsträgern; insb. für Lehrkräfte an Schule und Universität
bdv.:
Pfründe (I)
- das bropst vnd cappittel, ouch die von der vniversitet ire guͤlten, die jnen von jren pfrunden vnd stippenntin allher fallen, zu T. verkouffen1477 Reyscher,Ges. XI 3 S. 18
- in allen preposituren und als weyt sin commissary ist ein sunderregister aller stieft, closter, pfarhe, beneficia und stipendia zu machen1488 FritzlarRQ. 735
- es haben ok die visitatorn die antal der personen [im barfusser closter], der prediger und scholepersonen angeleget und ere vorsoldinge gestellt. die inhevinge der kerkensummen und darup die stipendia gestellt1539 PommVis. I 322
- [welcher schaffner] den ordinariis und professoribus ihre stipendia und besoldungen reiche1558 HeidelbUnivStat. 20Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- die stipendia und besoldung der collegarum scholae haben ... ihro fürstl. durchl. zu vermehren beschlossen1662 Güstrow/SchulO.(Vormbaum) II 600Faksimile - in Google Books
- hat er [meßner] umb willen seiner verrichtungen ... das altgewohnliche stipendium ... zu empfangen1733 Tirol/ÖW. II 262Faksimile (ca. 46 KB)
- [ist] eine beyhülf von jährlich 100 fl. zu den pfarrlichen stipendio von ihro k.k. mayestät ... beygelegt worden1755 OstbairGrenzm. 7 (1964/65) 80
I 2
Versorgung oder finanzielle Unterstützung eines (begabten) Schülers oder Studenten; finanziert durch staatliche Stellen, Stiftungen (III) oder die Kirche, insb. zwecks Ausbildung von Theologen und Lehrern
- sobald eyn stipendiat sein stipendium sieben jar lang gehabt, soll derselbig seines gehabten stipendij abstehen, vnd eyn ander an sein statt geschickt werden1539 HessSamml. I 108Faksimile (ca. 291 KB)
- wan auch schuldiener mangeln, dieweil der lebliche landesfurst ezliche stipendia fur studenten, so zu diensten zugebrauchen, vorordnen1545 Merseburg/Sehling,EvKO. I 2 S. 23Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- dann dise stipendia den armen und studirenden persohnen ... gestifft worden1558 HeidelbUnivStat. 152Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- daß von obbemelten stipendien gelehrte leut vornemblich in theologia auferzogen werden möchten, die den kirchen und schulen ... nützlichen vorstehen1560 Hessen/Sehling,EvKO. VIII 168Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- so haben ... die landsherren, sonderlich nach der religions enderung, vnd da man ein vnd ander kloster vnd stifft eingezogen, vnd dieselbe clerisey sampt ihren einkommen abgeschafft, viel stipendia, oder jaͤhrliche reichung eines gewissen geldes vor arme studierende jugend, so wol in gymnasiis alß auff vniversiteten verordnetSeckendorff,Fürstenstaat (1656) 156
- intercession ... einiger stipendien halber bey der universitet Leipzig1663 AllensteinUB. III 3 S. 22
- [der oeconomiae director soll] dahin sehen, dass bey collation der stipendien überall denen fundationen und ordnungen nachgegangen [werde]1724 MittKönigsberg 2 (1910) 173
- stiftung: ... 1500 rthlr. zu zwey akademischen stipendien fuͤr stralsundische stadtkinder ..., das eine fuͤr einen theologen, das andere fuͤr einen juristen1786 Gadebusch,Staatskunde I 125Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- stipendisten, die aus dem hungarischen stiftungsfond stipendien geniessen, haben sich bei der Ofner statthalterei halbiaͤhrlich mit dem schulzeugnissen auszuweisen1789 HdbchÖstGes. XIII 525Faksimile - digitalisiert im Rahmen von ALEX - Historische Rechts- und Gesetzestexte Online
II
Stipendiatenanstalt, Wohnheim für Stipendiaten
bdv.:
Burse (III),
Kollegium (II)
- alle victualien ... steigen, dahero eine ansehnliche grössere summa gelts anjetzo ... zu des stipendii hausgebrauch verwendet werden muss1608 WürtLTA.2 III 149
- testament ... zu ihrer [studiosos] unterhaltung in der stipendiaten-burse, wie damahl das jetzo so genannte theologische stipendium hieße1752 Sattler,Würt. 141
- es soll keiner ein ander wehr bey sich im stipendio haben und halten als ein ziemliches seitenmesser, tusecken oder hessen, aber dieses nur alsdenn tragen, wenn er mit erlaubnis über feld reise1798 Schnurrer,WürtKRef. 460
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Stipulation
Stipulator
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Stipulierung
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Stirnenstößel
Stirnenstößer