Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stockbeutel

Stockbeutel

, m.

Geldbeutel, -tasche
  • die newen squadronischen vnd mutinirten gesellen sind nach E. gezogen, alda haben sie sich anhoben zu fortificiren vnd sollen nicht vber 2500 man starck sein, man erachtet das ihre bezahlung, weill nun der stockbeuttel baldt wiederumb voll wirdt, ihnen woll folgen soll
    1606 Ph. Du Bois, Diplomat. Berichte I (Leipzig 1856) 186