Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stockbild

Stockbild

, n.

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Bildnis, Statue, Büste auf einem Pfeiler oder Sockel
  • die klag ... von überkommung des aigenthumbs der guͤtter im gesatz ,die stockbilder'
    1566 Pegius,CodJust. 104v
  • es mag ainer den nießbrauch aines stockbilds oder ainer bildnuß ainem andern verschaffen
    1567 Pegius,Dienstbarkeiten 68r
  • stockbild: ... ein hoher stein, welcher oben mit einem mannshaupt bis an die schultern zierlich ausgebildet, unten einen abnehmenden fuß hat, der auf einem saͤulenfuß ruht. die alten haben sie an die grentzen als marksteine gesetzt, oder auch an die scheide- und kreuzwege, die reisenden zu rechte zu weisen
    1794 Jacobsson,TechnWB. VII 457
unter Ausschluss der Schreibform(en):