Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stockbreche

Stockbreche

, f.

wie Stockholz (II), Brechel 
  • daß man auf den kirchhoͤfen stockbrechen oder pranger machen soll, ... darin die mishandelnden bettler zu der zeit ... so das volk ... von kirchen geht [gestraft werden sollen]
    1471 Gemeiner,RegensbChr. IV 490
unter Ausschluss der Schreibform(en):