Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stockschlag
Artikel davor:
Stockräume
Stockräumen
Stockräumung
Stockrecht
stockrecht
Stockrechtgeld
Stocksäule
Stöckschauer
Stockscherge
Stockschilling
Stockschlag
, m.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Hieb mit einem Stock (III 4) auf eine andere Person
bdv.:
Steckenschlag,
Stockstreich
vgl.
Rutenschlag
I
als rechtswidrige Körperverletzung
- [boete:] stockslach viij penningenAnf. 16. Jh. OstfriesRQ. 70
- solte es aber gar zu ... stock-schlägen oder prügeln kommen, so wollen wir, daß diejenige, so ... sich so weit vergessen, dem beleydigten eine öffentliche abbitte und ehren-erklährung vor dem kriegs-gerichte zufoderst thun1719 HannovGBl. 8 (1905) 222
- [den pfarrer] auf der land-strasse angegriffen, ihm etliche stock-schlaͤge gegeben1721 Struve,PfälzKHist. 1475Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- daß wegen aller injurien, sie moͤgen ... auch realiter durch ohrfeigen, stock-schlaͤge begangen werden, keine actiones civiles [statt haben]1734 CCMarch. II 1 Sp. 813Faksimile - digitalisiert von der Staatsbibliothek zu Berlin
- ein edelmann, der sich so weit vergißt, daß er einem andern von gleichem stande und geburt aufpaßt, ... und ihn mit stock- oder peitschenschlägen ... beschimpft, soll ... zu acht- bis zehnjährigem festungsarreste verurtheilt werden1794 PreußALR. II 20 § 633
II
als körperliche Strafe, Züchtigung
vgl.
Stockschilling
- daß auch jeder fechtende handwerks-pursch sogleich arretirt, zum oberamt geliefert und daselbst ... mit einthuͤrnung bei wasser und brod und stockschlaͤgen beleget werde1768 SammlBadDurlach II 99Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [ein stehlender Spitalinsasse soll] öffentlich im spithal mit 20 stockschlägen gezüchtigt werden1773 Schindler,VerbrFreib. 66
- wer einem herrschaftlichen hund ... den pruͤgel abnimmt, soll um 5 rthr. gestraft, oder wenn er diese nicht zahlen kann, mit 30 stockschlägen belegt werden1785 Gatterer,NForstArch. XX 137
- wird selbiger [fremder bettler] von einem unterofficier mit stockschlaͤgen abgestrafet1786 VerordnAnhDessau II 11Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)
- [diebstal von bienen, hoͤnig und wachs wird] mit 10 fl. oder mit stockschlaͤgen ... geahndet1789 Thomas,FuldPrR. II 189Faksimile - digitalisiert vom Max-Planck-Institut für europäische Rechtsgeschichte
- eine bloße bürgerliche strafe ..., wohin ... stock- oder karbatschen-schläge ... gerechnet werden1806 SammlPommGes. I 291
III
als Mittel zur Geständniserzwingung (anstelle von Folter)
- [inquisiten,] wider welche wegen der geringen art des verbrechens zur peinlichen frage nicht geschritten werden kann, sollen bey einem hartnaͤckigen leugnen ... mittelst stockschlaͤge oder ruthenstreiche ... zum gestaͤndniß der wahrheit angehalten werden. dieses mittel soll ... nicht durch des nachrichters leute vollstreckt [werden]1775 BrschwWolfenbPromt. I 297Faksimile - digitalisiert im Rahmen der Sammlung "Freiburger historische Bestände - digital"
- bey verbrechen, die todesstrafe verdienen, und wobey es bloß an dem bekenntnisse fehlet, muß ... uͤber die strengere angreifung des inquisiten angefragt werden, und wird von ihm in vorkommenden faͤllen auf 300 oder 400 stockschlaͤge in 3 tagen erkannt1785 Fischer,KamPolR. I 571Faksimile - digitalisiert vom Münchener Digitalisierungszentrum (MDZ)