Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): stocktaub
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(Stockstück)
stocktaub
, adj.
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vollständig gehörlos, ohne Hörvermögen
vgl.
stockblind
- ein stockdauber mann der kein wort widergeben kan1582 Wackernagel,KL. V 1073
- im fall ein inquisit entweder stocktaub oder auch zugleich stumm seyn sollte, so laͤßt man ihn ... schriftlich auf die inquisitionalartikel antworten1783 Quistorp,GrundsPeinlR. 1271
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