Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stockteilung
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Stocksitzen
stockstill
Stockstreich
(Stockstück)
stocktaub
Stockteilung
, f.
Grenzscheidung; Abteilung eines Gebiets unter Anbringung von Grenzmarkierungen
vgl.
Stock (IV 1)
- dasz wir und unsere erbin ... halten solin und wolin die teylunge und stogteylunge des gerichts zu S., alse das geteilt, versteynt und vermalt ist, mit denen lüden und güdern1395 Kuchenbecker,Anal. II 253
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