Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stockteilung

Stockteilung

, f.

Grenzscheidung; Abteilung eines Gebiets unter Anbringung von Grenzmarkierungen
  • dasz wir und unsere erbin ... halten solin und wolin die teylunge und stogteylunge des gerichts zu S., alse das geteilt, versteynt und vermalt ist, mit denen lüden und güdern
    1395 Kuchenbecker,Anal. II 253