Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stockwerk

Stockwerk

, n.


I Geschoss, Etage
  • welcher pawt vnd will außstoͤß daran machen, so soll er keyn außstoͤß anderst machen, dann anderhalb schuch lang yedes stockwerck, wer das vberfert, der soll ... den baw wider abzůthun schuldig sein
    1541 HeilbronnStat. IX 6
  • were aber die behausung also groß, vnd darnach gebauwt, oder sonst dermassen geschaffen, daß von vnden auff, durch kaͤller, vnd alle stockwerck, biß oben auß, sie wol fuͤglich, vnd sonder mißstandt, in zwey ziemlicher wohnhaͤuser moͤcht getheylt werden, so sol solche theylung zugelassen seyn
    FrankfRef. 1578 VI 4 § 7
  • die neuen häuser [sollen] von steinen wenigstens zwei stockwerk hoch vornen und hinten, und das dritte stockwerk von holz, welches mit mauren bekleidet sei, aufgeführet werden
    1666 Gotha/QNPrivatR. II 1 S. 685
  • die maur ... schier bis ans erste stockwerk verbessern lassen
    1673 SPantaleonUrb. 571
  • sind jedoch die fenster des nachbars, vor welchen gebauet werden soll, schon seit zehn jahren oder länger vorhanden, und die behältnisse, wo sie sich befinden, haben nur von dieser seite her licht, so muß der neue bau so weit zurücktreten, daß der nachbar noch aus den ungeöffneten fenstern des untern stockwerks den himmel erblicken könne
    1794 PreußALR. I 8 § 142
  • wenn die verschiedenen stockwerke eines hauses verschiedenen eigenthümern zugehören, und die urkunden ... nicht bestimmen, wie es in absicht auf die ausbesserungen ... gehalten werden soll
    BadLR. 1809 Satz 664
II im Bergbau: unförmige Minerallagerstätte von großer Ausdehnung
bdv.: Stock (XIX)
Sachhinweis: Scheuchenstuel 234
  • stockwerck: wenn ein ertz in der breite uͤber sieben lachter maͤchtig bricht, und man daran kein streichen in die laͤnge erkennen kan
    1693 Schönberg,Berginformation Anh. 91
  • wer auf erhaltenen schürfschein ein stockwerk, erzlager, gang oder flötz zuerst erschürft hat, ist befugt zu verlangen, daß ihm der bau ... vor allen andern verliehen werde
    1794 PreußALR. II 16 § 154
unter Ausschluss der Schreibform(en):
unter Ausschluss der Schreibform(en):