Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stöcksetzen

Stöcksetzen

, n.

Einpflanzen von Rebstöcken
  • den weingärten mit erdtentragen, stöckhsetzen ..., deßgleichen mit erhaltung der mauern zu helffen, soll ... ihme [collector] ... befohlen sein
    1672 HeidelbUnivStat. 261
  • [welcher Weingärtner an den zwölfertisch befördert sein will, soll zuvörderst über] das abzielen eines neugereuts, das stöcksetzen, schneiden, pfählen und zwicken examiniert werden
    1757 Heuß,HeilbronnWeinbau 119
unter Ausschluss der Schreibform(en):