Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Stöcksetzen
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, n.
Einpflanzen von Rebstöcken
vgl.
Stock (II 2)
- den weingärten mit erdtentragen, stöckhsetzen ..., deßgleichen mit erhaltung der mauern zu helffen, soll ... ihme [collector] ... befohlen sein1672 HeidelbUnivStat. 261Faksimile - digitalisiert von der UB Heidelberg
- [welcher Weingärtner an den zwölfertisch befördert sein will, soll zuvörderst über] das abzielen eines neugereuts, das stöcksetzen, schneiden, pfählen und zwicken examiniert werden1757 Heuß,HeilbronnWeinbau 119
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