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sterzen

, v., störzen, v.
hausieren; betteln

Sterzer

, m., Störzer, m.
Hausierer, Bettler, Landläufer (I) 

1Stör

, f.
I Störung, Beeinträchtigung (eines Vertrags)
II Handwerkerarbeit im Haus des Kunden auf Taglohnbasis
III Stift und Stör Verleihung und Entzug eines Stiftsguts (III) 

2Stör

, m.
der Fisch; dessen Fang und Verkauf sind reglementiert
Pächter der Gerechtsame (I) zum Störfang in einem best. Fanggebiet, mit exklusivem Fang- und Verkaufsrecht
wie Streitber 

stören

, v.
I behindern, beeinträchtigen; hindern, verhindern; unterdrücken, bekämpfen
II (als Handwerker) im Wege der 1Stör (II) arbeiten; auch: als Störer (II) arbeiten, ein Handwerk ohne Meisterrecht oder Zunftzugehörigkeit ausüben
III unerlaubt, insb. ohne erforderliche Konzession Handel treiben; als Störer (III) arbeiten
IV Kurpfuscherei betreiben, als Störer (IV) arbeiten
V zerstören, vernichten
VI von einem Stiftsgut (III): stiften und stören mit einem Stiftsmann (II) besetzen und diesen wieder entsetzen

Störer

, m.
I Beeinträchtiger, (Rechts-)Verletzer; insb. in Bezug auf die öffentliche Ruhe (I) und Ordnung (I) sowie den Besitz
II Handwerker (ohne Zunftbindung), der im Haus des Kunden auf Taglohnbasis arbeitet; auch: jmd., der ein zünftisches Handwerk ausübt, ohne der Zunft als Meister anzugehören, Pfuscher 
III jmd., der unerlaubt, ohne Konzession Handel treibt; auch: wie Storger 
IV Kurpfuscher, Quacksalber 
V wie Stiftsherr (III); formelhaft: Stifter und Störer Inhaber des Rechts zu stiften und abzustiften
I unerlaubte Ausübung eines zunftgebundenen Handwerks; Tätigkeit als Störer (II) 
II unerlaubter Handel; Tätigkeit als Störer (III) 
III Kurpfuscherei, Tätigkeit als Störer (IV) 
weibl. Störer (V) 
einem Störer (II) gleich
wie Störerei (I) 
Küfer (I), Böttcher, der Störfässer herstellt
Fischen von 2Stör; auch das Recht dazu, auch die dabei eingebrachte Menge Fisch
Fischer, der 2Stör fischt
Pacht- und Konzessionsvertrag mit einem Störarendator 
Tonne zum Befördern von 2Stör 
Fischgarn zum Störfang; auch das Privileg, dieses zu benutzen
(konzessionierter) An- und Verkauf von 2Stör 
(konzessionierter) Fischhändler, der Störhandel betreibt
Fischhändler, der mit 2Stör handelt
mit der Verfolgung der Störer (II) betrauter Handwerksmeister
Fischer mit einer Konzession für den Störfang 
wie Störer (II) 
I Verletzung (der Ehre)
II Beeinträchtigung (des Besitzes)
Fischhändler ohne die nötige Konzession

störrig

, adj.
widerspenstig, starrsinnig
für die Abrechnungen der Störfischerei zuständiger städt. Amtsträger
I Beeinträchtigung, (Rechts-)Verletzung; insb. in Bezug auf öffentliche Ruhe (I) und Ordnung (I), Besitz- und Gebrauchsrechte
II Absetzung eines Stiftsmannes (II) 
III Zerstörung
IV Unterbinden, Beendigung, Abschaffen