Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): 1Stör
Artikel davor:
Stoppelgericht
Stoppelgras
Stoppelgrasung
Stoppelhahn
Stoppelhuhn
Stoppelkirchmesse
Stoppelland
Stoppelschwein
Stoppelweide
Stöppermeister
1Stör
, f.
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I
Störung, Beeinträchtigung (eines Vertrags)
- swa dehain store, missehellunge oder iersami an disem koͮf beschaͤhe ... das sie das beschaiden oder verrihtin1285 SchrBodensee 34 (1905) 82
II
Handwerkerarbeit im Haus des Kunden auf Taglohnbasis
vgl.
Störer (II)
- so nun hinfüran kainem frembden auslendischen schuester ... [zuegelassen] bei den untertonen hin und wider auf der stör zu arbaiten1568 Steiermark/ÖW. X 21Faksimile (ca. 47 KB)
- [Lohntabelle:] schnider: des tags auf der stör, 8 kr.1641 Vorarlberg/ÖW. XVIII 40
- tagloͤhner: ... jene handwercks-leut, welche um gewissen bedungenen lohn bey dem besteller selbst in dessen wohnung auf der stoͤr arbeiten1753 CJBavJud. XX § 4Faksimile - digitalisiert von der Universitätsbibliothek Heidelberg
- [obligenheit des schneiders im arbeit-haus:] derselbe wird ... von dem verwalter, wenn sich keiner unter den gefangenen befindet, auf die störr genommen, bekomt den underhalt im haus und 10 kreüzer per tag1783 BernStR. VII 1 S. 510Faksimile - digitalisiert im Rahmen der "Sammlung Schweizerischer Rechtsquellen online"
III
Stift und Stör Verleihung und Entzug eines Stiftsguts (III)
vgl.
stören (VI)
- [der] pfarrer [sol] ... auf den offt genanten stuekchen stifft vnd stör haben, als auf andern widem vnd guetern die zu sant Gorigen pfarrkirchen gehörent1378 KremsmünsterUB. 281
- hat er [Grundherr] seine grundholden von denen grundgüetern selbst ab- und aufzulassen, so man stüft und stör nent1599 NÖLREntw. V 159 § 5