Deutsches Rechtswörterbuch (DRW): Störgarn
Artikel davor:
Störer
Störerei
Störerin
störerweise
Störerwerk
(Störeschläger)
Störfang
(Störfänger)
Störfangkontrakt
(Störfass)
Störgarn
, n.
automatisch generierte Links zu anderen historischen Wörterbüchern:
Fischgarn zum Störfang; auch das Privileg, dieses zu benutzen
- ein belehnter störmeister vber eines erb. radtes störgarn16. Jh. Beck,DanzigerNehrung 88
- auch soll er [Störarendator] alle karpen so mit dem störgarn gefangen werden möchten, unserm verordneten fischmeister abgeben1601/10 Benecke,FischOWPreuss. 301
- [aus dem Nachlass eines Fischers:] störgarn zu zwo buden, 9 alte lodzien, 1 pram, 2 fischersäugchen1642 Beck,DanzigerNehrung 75
Artikel danach:
Storger
Störhandel
Störhändler
(storieren)
Störkäufer
1Störmeister
2Störmeister
Störmenger
Störnis